Vergabekriterien
Wie wir unsere Projekte auswählen
Der Stiftungsrat der Geschwister Kahl Stiftung (GKS) tritt jeweils im Frühjahr zu einer Vergabesitzung zusammen. Eingabefrist für die Gesuche ist jeweils der 31. März. Auf Gesuche, die später eingehen, kann der Stiftungsrat nicht mehr eintreten. Sobald das jährliche Vergabevolumen ausgeschöpft ist, wird dies auf unserer Webseite kommuniziert.
Unterstützt werden:
Gemeinnützige Projekte und Initiativen in Berggebieten
die dem Gemeinwohl zugutekommen
die die kulturelle Vielfalt ermöglichen oder fördern
die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten
an denen sich die lokale Bevölkerung beteiligt
die den alpinen Lebensraum stärken oder schützen
Kulturprojekte im Raum Zürich, in denen
Kinder, Jugendliche aktiv involviert sind
junge Kunstschaffende sich künstlerisch weiterzuentwickeln
Nicht unterstützt werden:
Kommerzielle oder gewinnorientierte Projekte
Projekte im Ausland
Kampagnen / Druckbeiträge
Projekte im sozialen oder gesundheitlichen Bereich
Einzelpersonen sowie Stipendien- oder Ausbildungsgesuche
Gesuche von provisionsbeteiligten Fundraising-Agenturen
bereits abgeschlossene Projekte
allgemeine Spendengesuche
unvollständige Dossiers oder Gesuche, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen
Wichtig: Bitte beachten Sie unsere Mindestanforderungen
Mindestanforderungen
Damit alles reibungslos klappt
Ihr Gesuch kann nur über das offizielle Gesuchsformular eingereicht werden. Gesuche per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung Ihres Gesuchs muss mindestens vier Monate vor der Projektdurchführung erfolgen.
Ihr Gesuch muss folgende Unterlagen als PDF enthalten:
Persönliches Anschreiben (max. 1 Seite)
Projektbeschrieb (max. 2 Seiten): aussagekräftiges Dossier inklusive Zeitplan
Budget (max. 3 Seiten) mit Finanzierungsplan, inklusive detaillierter Auflistung der Beträge sowie Zu- und Absagen aller angefragten Stiftungen, Sponsoren oder öffentlichen Förderstellen
Kurzbeschrieb des Vereins bzw. der Organisation sowie der involvierten Personen (max. 1 Seite)
Bestätigung einer allfälligen Steuerbefreiung
Bei Nichterfüllen dieser Mindestanforderungen kann das Gesuch nicht bearbeitet werden.